Eherecht

Im Bereiche des Eherechtes sieht das Gesetz neben dem ordentlichen Güterstand er Errungenschaftsbeteiligung noch weiter Güterstände (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) vor.

 

Ferner besteht die Möglichkeit die Zuweisung des Vermögens bei der Auflösung des Güterstandes (Tod, Scheidung) vom Gesetz abweichend zu regeln.

 

Ehevertäge unterliegen der öffentlichen Beurkundung.

 

 

 

 

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