Sachenrecht

Verträge die ein Grundstück zum Gegenstand haben, sei es der Kauf eines unbebauten Grundstückes, eines Hauses, einer Wohnung oder die Errichtung von Pfandrechten zur Absicherung der Hypothek, die Einräumung von Rechten an Grundstücken, wie Wohnrechte, Nutzniessungen etc. bedürfen von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, der öffentlichen Beurkundung.

 

In folgenden Angelegenheiten des Sachenrechts berate ich Sie und erstelle Öffentlichen Urkunden und weitere Dokumente:

 

  • Liegenschaftenkäufe (Immobilien- / Grundstückserwerb)
  • Stockwerkseigentumbegründung
  • Pfandrecht
  • Dienstbarkeiten

 

 

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