Erbrecht

Sofern Sie die gesetzliche Erbfolge abändern möchten, besteht die Möglichkeit dies mittels eines Testamentes oder eines Erbvertrages zu regeln.

 

Allenfalls in Kombination mit einem Ehevertrag besteht die Möglichkeit die Erbfolge wesentliche zu beeinflussen, Pflichtteile zu minimieren und so zum Beispiel den überlebenden Ehegatten optimal zu begünstigen.

 

Gerne beraten wir Sie und entwerfen die für Sie am besten geeignete Lösung.

 

 

 

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